IV. Das Unzeitgemäße ist das Zeitgemäße.
Zeitgemäß bedeutet nicht, sich mit dem Zeitgeist zu vermählen – denn wer das tut, ist bald Witwer. So der dänische Theologe und Philosoph Sören Kiergegaard.
Zeitgemäß bedeutet schlicht, sich den Erfordernissen und Herausforderungen der Gegenwart zu stellen, um eine „zukünftige Gegenwart“ im Blick zu haben, die den Einzelnen in seiner Selbstverantwortung und Autonomie stärkt und eine aktive, krisengestärkte und resiliente Bürgergesellschaft zu gestalten: „Zuerst die Gesellschaft, dann der Staat“ (Ralf Dahrendorf). Gerade in Krisenzeiten feiern Etatismus und Staatsgläubigkeit fröhliche Urstände: der Staat als Alleskönner, als All-Included-Anbieter, Lebensversicherer ohne Risiko. Aber nicht erst die Koronakrise mit ihren starken staatlichen Interventionen und Restriktionen, die ohne Zweifel die Wohlfahrt der Bürgerinnen und Bürger im Blick hatten und haben, zeigte dies auf – Im Zusammenhang der „Mietpreisbremse“ der Großen Koalition zeigte sich der Staat geradezu beispielhaft als Überregulierer; die langjährige großzügige Förderung der Solarenergie stellt ein weiteres beredtes Beispiel dar. Die Beispiele ließen sich problemlos vermehren.
Der Etatismus stellt eine Grenzlinie dar zwischen dem liberalen Verständnis des Staates und des Individuums auf der einen und den vielzähligen, höchst verschiedenen etatistischen Interpretationen des Staates und des Individuums auf der anderen Seite.
Deshalb sind gerade heute Gedanken Wilhelm von Humboldts in seiner Schrift „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ notwendig zeitgemäß – gerade in ihrer scheinbaren Unzeitgemäßheit:
„Der Staat enthalte sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger und gehe keinen Schritt weiter, als zu ihrer Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist; zu keinem andren Endzwecke beschränke er ihre Freiheit.“
Diese Justierung des Verhältnisses des Einzelnen zum Staat und umgekehrt hat in Krisen und nach diesen Folgen und Konsequenzen für eine liberale Demokratie und Politik.
V. Liberale Politik ist (in allen Lebensbereichen bürgerschaftliche, partizipatorische Politik, die Chancen eröffnet und Mitverantwortung für das Gemeinwesen gestaltet. Liberale Politik ermutigt und ermächtigt damit Menschen zur politischen Teilhabe.
Im Zentrum eines freiheitlichen Gemeinwesens steht der Einzelne – liberal gesprochen: der selbstverantwortliche Bürger, der das Resultat eines Emanzipationsprozesses ist, der mit der norditalienischen Renaissance und dem Humanismus begann und über Reformation und Aufklärung weiterführend den Einzelnen aus bisherigen starren gesellschaftlichen Bindungen löste.
Die Herausstellung des Individuums vor dem Kollektiv führte seit dem 19. Jahrhundert und beschleunigt durch die gesellschaftlichen und kulturellen Umbrüche im 20. Jahrhundert zu einer zunehmenden Individualisierung, aber auch Atomisierung der Lebensverhältnisse in den westlichen Gesellschaften. Dieser Prozess der Modernisierung ist ein solcher des sozialen Wandels, der mit weiteren Stichworten wie Urbanisierung, funktional-differenzierten Gesellschaften, aber auch einer zunehmenden Bürokratisierung der Lebenswelten zu beschreiben ist.
Beschrieb Max Weber den Prozess der Modernisierung als „Entzauberung“ der Welt bei gleichzeitiger Rationalisierung der lebensweltlichen Bezüge, erweitert und vertieft Jürgen Habermas diesen Gedanken: die zunehmende Rationalisierung der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse führt zu einer Entkoppelung von Lebenswelten, die natürlich gegeben sind, und Systemen (primär: Staat und Wirtschaft). Dies wiederum führe zu einer zunehmenden Bürokratisierung und damit zu mehr Staat. Soziale Beziehungen werden nicht mehr unmittelbar kommunikativ erfahren, sondern werden verrechtlich, d.h. zweckrational behandelt. Das aufgeklärt-moderne Individuum – nach Kant „Zweck an sich“ und damit Subjekt – wird zum „Fürsorgeobjekt“ des Systems (Sozial-) Staat. Anmerkung: Auf die Bedrohung, zumindest jedoch Einschränkung der Freiheit des Einzelnen von Seiten des Staates, wies bereits Friedrich Naumann 1910 hin, indem er die „sozialstaatlichen Gedanken“ des Kaiserreiches auf der Basis der Bismarckchen Sozialgesetzgebung geißelte und von einem „Bevormundungsstaat“ sprach. Das Paradoxon der Moderne:
„Die Mechanismen, die für den Einzelnen die Voraussetzungen seiner Existenz schaffen sollen, ihn somit von den Unwägbarkeiten seiner Existenz befreien sollen, machen ihn abhängig und damit unfrei. Die freiheitsfördernde Absicht des modernen Staates kehrt sich in sein Gegenteil“ (Rudolf Steinberg, Bürger und Bürgergesellschaft als Grundlage eines freiheitlichen Gemeinwesens).
Geradezu von einer „Krise des Wohlfahrtstaates“ spricht Habermas im Zusammenhang der Bürokratisierung der Lebenswelt, die zu einer „Krise der sozialen Integration“ führe.
Bürgerschaftlich, partizipatorisch und chancen-eröffnende Politik – Bürger und Bürgertum in Deutschland: das ist eine ambivalente, wörtlich „zwiespältige“, wenn nicht sogar „zerrissene“ Angelegenheit.
- Im Gegensatz zu England und seiner „glorious revolution“ von 1688, der Bill of Rights als Grundlage eines zukünftigen Regierungssystems („King-in-Parlament“-System) und der zukunftsweisenden Bedeutung des Parlamentarismus. Danach ergreift das (Groß-) Bürgertum die Macht.
- Frankreich 1789: der Bürger als „Dritter Stand“ tritt auf die Bühne und bleibt; 1870 mit der Gründung der dritten Republik: der politische Machtanspruch und die gesellschaftliche Bedeutung der Bürgertums erstarken.
- Deutschland: Nach 1848/49 zeigte das Bürgertum zwar wirtschaftlich-wissenschaftliche Spitzenleistungen, politisch jedoch blieb es bedeutungslos. Das Scheitern von Weimar ist auch ein Scheitern des Bürgertums.
Im Folgenden soll nun zur Klärung des Begriffs im Hinblick auf eine liberale Bildung und Bildungspolitik im Zeitalter der Digitalisierung und der „weltbesten Bildung“, die immer „Bildung zu einer liberalen und wehrhaften Demokratie“ sein muss oder doch zumindest dies als Kernelement aller politischen Überlegungen und pädagogischen Anstrengungen beinhalten muss bzw. als Feinziel haben sollte, geklärt werden, was heute der „Bürger“ ist – dies gerade und insbesondere im Hinblick darauf, dass der organisierte Liberalismus nicht müde wird, in diversen Papieren vom „digital mündigen Bürger“ zu sprechen.
VI. Bildung ist Selbstbildung, die den Einzelnen dazu befähigt, in größtmöglicher Autonomie und Mündigkeit ein selbst bestimmtes Leben in der Bürgergesellschaft zu führen.
Nach Ralf Dahrendorf hat der Liberalismus zwei grundsätzliche Aufgaben: zum einen die Schaffung einer „Verfassung der Freiheit“, die zum anderen dem Einzelnen den Rahmen und die Voraussetzungen ermöglichen, ein Höchstmaß an Lebenschancen (Optionen) zu realisieren. In diesem Kontext ist der einzelne aktiv Beteiligte ein Bürger (aus Eigeninitiative und durch staatliche Ermöglichung!), der die Bürgergesellschaft als „Medium der Freiheit“ gestaltet. Die Merkmale dieser Bürgergesellschaft sind: (1.) die Vielfalt ihrer Elemente (Institutionen und Organisationen, in denen Menschen ihre Lebensinteressen realisieren können; (2.) die Autonomie der vielen Organisationen und Institutionen (d.h.: ihre Unabhängigkeit von einem Machtzentrum); (3.) Bürgersinn, d.h.: Bürgerstolz und Zivilcourage als Tugenden der Mitglieder der Bürgergesellschaft.
Bildung hat in diesem konzeptionellen Zusammenhang einen eminenten Stellenwert und generiert geradezu zum Lackmustest für eine streitbare und wehrhafte Demokratie in einer liberalen Republik. Ralf Dahrendorf hat in seinem 1965 erschienen und in den zurückliegenden 50 Jahren immer wieder neu diskutierten Buch „Bildung ist Bürgerrecht. Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik“ Bildung als ein „soziales Grundrecht“ verteidigt, das essentiell für Demokratisierung und Emanzipation ist. Grundentscheidend dabei ist, dass der Zugang zu Bildung ‚leistungsgerecht‘ sein soll – Status, Prestige und Macht sollen demnach durch individuelle Leistung und nicht durch vererbten Stand begründet werden. Ohne jetzt ausführlich auf dieses weiterhin bemerkenswerte Buch einzugehen, seien die von Dahrendorf genannten drei „Verfassungsartikel“ genannt, die er nennt und die er für eine aktive Bildungspolitik notwendig hält:
- „Jeder Mensch hat ein Recht auf eine intensive Grundausbildung, die ihn befähigt, von seinen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten wirksamen Gebrauch zu machen.
- Jeder Mensch hat ein Recht auf eine seiner Leistungsfähigkeit entsprechende Ausbildung.
- Es ist die Pflicht der staatlichen Instanzen, dafür Sorge zu tragen.“
Staat und Bürgergesellschaft sind für Dahrendorf nicht zu trennen (John Locke: civil goverment und civil society!):
Wo die „Verfassung der Freiheit“ herrscht, ist die „Bürgergesellschaft“ der Normalzustand für Menschen – konsequenterweise bedeutet das, Freiheit ist da realisiert, wo der Staat große Bereiche des Lebens der Menschen unbesetzt lässt, so dass diese sich weder für noch gegen seine Institutionen entscheiden müssen, um schließlich gemeinsam mit diesem und der Marktwirtschaft ihre Lebenschancen zu erhöhen. Bildung in diesem bürgerschaftlichen Sinne, als Bürger- und Grundrecht, entzieht sich jedweden Verwertungsaspekten!
Die Aktualität dieser Gedanken findet ihr Echo weniger in bildungspolitischen Diskussionen, Bildungsgipfeln und ihrer Forderung nach einer „nationalen Qualifizierungsinitiative“ (Bildungsgipfel Dresden 2008) oder in Wahlprogrammen – und auch das liberale Mantra der „weltbesten Bildung für jeden“, der „weltbesten Lehrer für weltbeste Bildung“ und der sehr wohl richtigen Forderungen nach „Bildungsgutscheinen“, mehr „Eigenständigkeit für Schulen“, der „Unterrichtsgarantie für Schüler“, der Chancen, die die „Digitalisierung der Bildung“ eröffnen usw. erfüllen dieses Grundanliegen von Bildung in nicht hinreichender Weise.
Julian Nida-Rümelin, ehemaliger Kulturstaatsminister in der ersten Regierung Schröder und ebenfalls ehemaliger Vorsitzender der SPD-Grundwertekommission, vermisst in den aktuellen bildungspolitischen Diskussionen und den Bildungsreformen eine „überzeugende kulturelle Leitidee“. Bildung ist dazu bestimmt, Menschen zu Autoren eines selbstbestimmten und stimmigen Lebens zu befähigen. Zugleich ist sie die Grundlage einer funktionierenden Demokratie:
„Die besondere Ordnung der Demokratie ist als einzige mit Bildung unauflöslich verknüpft. Demokratie und Bildung sind wechselseitig aufeinander angewiesen. Ohne Bildung ist Demokratie als Staats- und als Lebensform nicht möglich und Bildung befördert die Demokratie, in der demokratischen Praxis bewährt und erfüllt sich Bildung“.
Eine humane und liberale Bildung basiert auf Grundprinzipien:
– 1. Der Einheit der Person (die Integrität des je Einzelnen zu achten und zu fördern – die Person als Ganze zu achten und zu fördern, nicht in ihrem Funktionieren für Zwecke).
– 2. Die Einheit des Wissens (Aufhebung der Trennung von Allgemein- und Spezialwissen, da die Weltsicht als Ganze kohärent sein muss).
– 3. Einheit der Gesellschaft (Bildung soll einen, nicht spalten).
Beide – Dahrendorf und Nida-Rümelin – stimmen darin überein, dass politische und persönliche Selbstbestimmung eines gemeinsam haben: die Fähigkeit des Menschen, sich zu bilden. Ob sie beide damit auch gleichzeitig „Erasmusmenschen“, „Erasmier“ sind, wie Dahrendorf Intellektuelle zu bezeichnen pflegte, die mit der Besonnenheit der „engagierten Beobachtung“ und der Weisheit der leidenschaftlichen Vernunft über einen Kompass verfügen, der die Erasmier auch durch solche Zeiten navigiert, in denen andere Geister häufig Schiffbruch erleiden, sei dahin gestellt.